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Blind Faith


Platten in meinem Angebot


Winwood (DLP)




Discographie:
  • Das einzige – vielfach goldprämierte – Album der Band, Blind Faith (August 1969), zeigte ein nacktes vierzehnjähriges Mädchen auf dem Cover und verursachte deswegen – speziell im prüden Amerika – einiges Aufsehen. Deshalb präsentierte die amerikanische Ausgabe stattdessen ein neutrales Foto der Band. 2001 erschien eine erweiterte De Luxe Edition des Albums, das neben Outtakes auch vier jeweils rund 15-minütige Jams enthält. Ferner sind als Bootlegs weitere Outtakes erschienen sowie Mitschnitte von diversen Konzerten, wie z.B. das oben genannte im Hyde Park und weitere in Santa Barbara, Milwaukee, Stockholm und Göteborg. Die Original-Version des Albums selbst weist zwar nur sechs Musikstücke auf, diese sind dafür aber von überragender musikalischer Qualität, in denen die musikalische Klasse der einzelnen Bandmitglieder voll zur Geltung kommt. Fünf davon sind Eigenkompositionen, der sechste Song ist eine furiose Cover-Version des Buddy-Holly-Klassikers Well All Right, welche sich speziell durch eine außergewöhnliche Coda in Form eines fulminanten bluesrock-orientierten Piano-Solos von Steve Winwood auszeichnet. Besonders herausragend ist das 15minütige, von vielschichtiger Off-Beat-Rhythmik geprägte Do What You Like, in dem vor allem Ginger Baker mit einem diffizilen Schlagzeug-Solo eine instrumentale Meisterleistung bietet. Das Album erreichte sowohl in Großbritannien als auch in den USA Platz 1 und hielt sich in den US-Charts 37 Wochen unter den Top 100. Es gilt in der Rockmusik-Szene auf Grund der gelungenen Synthese von Blues, Rock und Pop nach wie vor als Meilenstein des progressiven britischen Blues-Rock




ARTIST GALLERY OHNE FOTOS !

In meiner Artist Gallery hatte ich aus dem Netz heruntergeladene Biographien, Fotos und Diskographien der Interpreten meiner privaten Schallplattensammlung und des Secondhand-Angebots öffentlich zugänglich gemacht. Nach völlig überzogenen Abmahnungen mehrerer Anwaltskanzleien habe ich nun alle Fotos von Interpreten für den öffentlichen Zugang gesperrt. Die Gesetzeslage verlangt, dass man für jedes Foto und jede Kurzbiographie oder Zeitungsmeldung zu einem Interpreten eine Genehmigung einholt und eine Lizenzgebühr bezahlt, auch wenn diese gar nicht der Verkaufsförderung dienen. Ein Disclaimer, Fotos oder Texte zu entfernen, wenn der Urheber dies verlangt, schützt leider in Deutschland nicht vor Schadensersatzforderungen und Abmahngebühren.

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