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Jack Jersey




Discographie:
  • 1973 erschien die erste Single unter den Namen "Jack Jersey" in Deutschland, es war die Single "Don´t Break This Heart" / "Answer Me". Die Original Mc "In The Still Of The Night" aus Holland wurde auch in Deutschland veröffentlicht.

    1974 erschienen gleich 4 Singles, als erstes kam "In The Still Of The Night" / "Mary" auf den Markt. Diese Single erreichte am 02.09.1974 den 21 Platz in den deutschen Verkauf - Charts und konnte sich 6 Wochen darin behaupten. Um Deutschland zu erobern hat man dann die erste Deutsch gesungende Single veröffendlicht, es handelte sich dabei um die Titel "Ist die Liebe vorbei" / "Wie wunderbar". Dies waren im original die Songs "In The Still Of The Night" und "Don´t Break This Heart" Damals wurde die B. Seite viel mehr von den Radio Sendern gespielt als die A. Seite. Desweiteren erschienen in diesem Jahr noch "Rub It In" / "I´LL Hold Your Hand" und "I Wonder" / "I´LL Miss You", nun war Deutschland erobert.

    1975 wurde dann die erste LP veröffendlicht, diese hatte Jack zuvor in Amerika mit den legendären "Jordanaires" aufgenommen, das war die Begleitband von "Elvis Presley". In diesem Jahr wurden auch die Singles "Gone Girl / "How Many" und "Silvery Moon" / "Till The End Of Time" herausgebracht.

    ...weiter auf http://www.jackjersey.homepage.t-online.de/site13deutschland.htm





ARTIST GALLERY OHNE FOTOS !

In meiner Artist Gallery hatte ich aus dem Netz heruntergeladene Biographien, Fotos und Diskographien der Interpreten meiner privaten Schallplattensammlung und des Secondhand-Angebots öffentlich zugänglich gemacht. Nach völlig überzogenen Abmahnungen mehrerer Anwaltskanzleien habe ich nun alle Fotos von Interpreten für den öffentlichen Zugang gesperrt. Die Gesetzeslage verlangt, dass man für jedes Foto und jede Kurzbiographie oder Zeitungsmeldung zu einem Interpreten eine Genehmigung einholt und eine Lizenzgebühr bezahlt, auch wenn diese gar nicht der Verkaufsförderung dienen. Ein Disclaimer, Fotos oder Texte zu entfernen, wenn der Urheber dies verlangt, schützt leider in Deutschland nicht vor Schadensersatzforderungen und Abmahngebühren.

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